Mitgliedschaft im Verein

Jeder Bürger, nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, kann Mitglied des Vereins werden. Der Aufnahmeantrag sollte schriftlich an den Vorstand erfolgen. Er entscheidet dann über den Aufnahmeantrag. Das neue Mitglied erkennt mit seiner Unterschriftsleistung die Satzung des Vereins an. Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung zum Abschluss eines Unterpachtvertrages. Die Aufnahme ist mit der Zahlung eines Aufnahmebeitrages verbunden, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Mehr dazu im Menü "Satzungen"!

jährl. Beispielkosten eines Gartens

Mitgliedsbeitrag im Kleingartenverein "Eintracht" 63,00 €
Verbandsbeitrag Kreisverband 35,00 €
Pacht 0,11 €/m² (Bsp.Garten 240m²) 26,40 €
Arbeitsstunden 4h/Jahr (bei Nichtleistung 37,50 €/h bzw. 150,00 €)
Trinkwasserverbrauch = Kosten vom eigenem Verbrauch abhängig
Stromverbrauch = Kosten vom eigenem Verbrauch abhängig
Umlagen Wasser u. Strom lt. Beschluss
Ablesegebühr 1,00 €
Versicherung 34,00
Feste Kosten pro Jahr etwa 150,00 €