Mitgliedschaft im Verein

Jeder Bürger, nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, kann Mitglied des Vereins werden. Der Aufnahmeantrag sollte schriftlich an den Vorstand erfolgen. Er entscheidet dann über den Aufnahmeantrag. Das neue Mitglied erkennt mit seiner Unterschriftsleistung die Satzung des Vereins an. Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung zum Abschluss eines Unterpachtvertrages. Die Aufnahme ist mit der Zahlung eines Aufnahmebeitrages verbunden, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.

Mehr dazu im Menü "Satzungen"!

jährl. Beispielkosten eines Gartens

Mitgliedsbeitrag im Kleingartenverein "Eintracht" 63,00 € ab 2024
Verbandsbeitrag Kreisverband 35,00 € ab 2024
Pacht 0,11 €/m² (Bsp.Garten 240m²) 26,40 €
Arbeitsstunden 4h/Jahr (bei Nichtleistung 25,00 €/h bzw. 100,00 €)
Trinkwasserverbrauch = Kosten von eigenem Verbrauch abhängig
Stromverbrauch = Kosten von eigenem Verbrauch abhängig
Umlagen Wasser u. Strom lt. Beschluss
Feste Kosten pro Jahr etwa 130,00 €