Mitgliedschaft im Verein
Jeder Bürger, nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, kann Mitglied des Vereins werden. Der Aufnahmeantrag sollte schriftlich an den Vorstand erfolgen. Er entscheidet dann über den Aufnahmeantrag. Das neue Mitglied erkennt mit seiner Unterschriftsleistung die Satzung des Vereins an. Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung zum Abschluss eines Unterpachtvertrages. Die Aufnahme ist mit der Zahlung eines Aufnahmebeitrages verbunden, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird.
Mehr dazu im Menü "Satzungen"!
jährl. Beispielkosten eines Gartens
Mitgliedsbeitrag im Kleingartenverein "Eintracht" 63,00 € ab 2024 |
Verbandsbeitrag Kreisverband 35,00 € ab 2024 |
Pacht 0,11 €/m² (Bsp.Garten 240m²) 26,40 € |
Arbeitsstunden 4h/Jahr (bei Nichtleistung 25,00 €/h bzw. 100,00 €) |
Trinkwasserverbrauch = Kosten von eigenem Verbrauch abhängig |
Stromverbrauch = Kosten von eigenem Verbrauch abhängig |
Umlagen Wasser u. Strom lt. Beschluss |
Feste Kosten pro Jahr etwa 130,00 € |